Der Kegelclub "de Lümmel" wurde am 27.12.1995 um kurz vor Mitternacht für gegründet erklärt.
Zum Glück hat das irgendeiner schriftlich festgehalten, denn sonst hätte sich wahrscheinlich gar keiner mehr daran erinnert.
Die 8 Gründungs-Lümmel waren: Hacki, Puddel, Franky, Lolo, Döörch, Mausi, Stacho und Maz
Sie beschlossen auch was zu beschließen, und so entstand diese prima Kegelsatzung. Die Regeln sind -trotz Spaß an der Sache- ernst und wörtlich zu nehmen, um evtl. aufkommende Unstimmigkeiten weitestgehenst zu vermeiden.
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| §
1 |
Prolog |
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| § 2 |
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Die geheimen Ämterwahlen finden immer zum Jahresabschluss-Kegeln statt. Der Posten des Satzungsbeauftragten ist bis auf Weiteres durch den Webmaster besetzt. |
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| § 3 |
Demokratie und Monarchie Bei Unklarheiten zählt die Entscheidung der Mehrheit, bei demokratischem Gleichgewicht die Entscheidung des amtierenden Präsidenten (oder Stellv.), welcher rücksprachepflichtig mit einem anderen Amtsinhaber ist. |
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| § 4 |
Termin und Beitrag Ausnahmslos ist zum Kegeltermin, der im übrigen alle 4 Wochen, samstags um 20.00 h im Hildener "Kegelcenter A. Wüsthoff" stattfindet, ein Mitgliedsbeitrag von 15,00 € zu entrichten. Dieser Betrag wird jedem Mitglied bei jedem Kegelabend verbucht. |
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| § 5 |
Fernbleiben ... vom Kegelabend ist ausnahmslos beim Präsidenten oder im Forum der Kegelclub-Homepage anzukündigen. Bei Nichteinhaltung dieser Regel (siehe auch §11) wird eine Strafe von € 2,50 verbucht. |
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| § 6 |
Die Kassenprüfung kann jedes Mitglied unternehmen. Allein verantwortlich für die Kasse sind der gewählte Kassenwart und sein Stellvertreter. Die Kegelgemeinschaft führt ein Sparbuch bei der Raiffeisenbank Unterfeldhaus. |
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| § 7 |
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| § 8 |
Aufnahme und Mitgliederahl 1. Über die Aufnahme eines "Neuen" in die Kegelgemeinschaft entscheidet die gesamte Kegelgemeinschaft möglichst in einer offenen Abstimmung. Es zählt in diesem Falle nur ein einstimmiges "Ja". Enthaltungen widersprechen der Aufnahme dann nicht, wenn sie weniger oder gleich viele sind, wie "Ja"-Stimmen. Stimmt im Wenigsten ein Mitglied gegen die Aufnahme, ist diese abgelehnt. 2. Die maximale Mitgliederzahl ist begrenzt auf vierzehn. |
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| § 9 |
Austritt und Ausschluss Bei Austritt besteht kein Recht auf Auszahlung der eingespielten Beträge, ebenso bei Ausschluss, der von allen anderen Mitgliedern einstimmig verfügt werden kann. Enthaltungen widersprechen dem Ausschluss dann nicht, wenn sie weniger oder gleich viele sind, wie "Ja"-Stimmen. Stimmt im Wenigsten ein Mitglied gegen den Ausschluss, ist dieser abgelehnt. |
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| § 10 |
Frauen, Mädchen, sonstiges Die Anwesenheit von weiblichen Gästen ist nicht verboten. Die Aufnahme in die Kegelgemeinschaft ist nicht gestattet, da es sich hier um einen Herrenkegelclub handelt. Die Dämliche Gesellschaft ist aber weder gewünscht noch empfehlenswert - außer sie ist beim Wirt angestellt oder selbst Wirtin. |
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| § 11 |
Anwesenheitsbeschränkung Es sollten pro Kegelabend nicht mehr als 14 Personen anwesend sein, um einen ordentlichen Ablauf der Spiele zu gewährleisten. Das bedeutet, dass sowohl Gäste, als auch das Fernbleiben unbedingt vorher angekündigt sein sollten. |
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| § 12 |
Rundenregelung Sollte ein Mitglied Geburtstag haben, aus dem Single-Dasein scheiden, an "die Glocke kommen", oder einen ähnlichen Grund haben, hat er eine Runde zu spendieren. Dieses kann auch durch das Veranstalten einer entsprechenden Party geschehen. |
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| § 13 |
Versorgung Die Kasse stellt pro Abend ein der Anwesenheit entsprechend großes Fass Alt (10l, 15l, oder 20l), oder trägt bei geringer Anwesendenzahl die Rechnung der getrunkenen Biere. Nichtalkoholische Getränke werden von der Kasse nicht übernommen. |
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| § 14 |
Jahresabschluss Die Organisation des Jahresabschlusskegelns übernimmt der gewählte Vereinsvorstand. Beim Jahresabschlusskegeln werden u.a. Jahreskönig und Jahres-Pudelkönig, sicherster Kegler (wenigste Pudel), etc. geehrt. Jahresabschluss ist immer das letzte Kegeln im Jahr (logisch, oder?). |
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| § 15 |
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| § 16 |
Das Königskegeln ... findet im Anschluss an das "Geldspiel" statt. Die Regeln des Königskegelns sind allen Mitgliedern bekannt und sind auf der Kegelclub-Homepage entsprechend dem für das aktuelle Jahr geltenden Link unter "Statistiken" zu finden. |
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| § 17 |
Priviligierte Präsident und Kassenwart haben das Privileg der freien Platzwahl am Tisch, welche von allen Kegelbrüdern respektiert werden muss. |
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| § 18 |
Die letzte Reise Alle Lümmels haben sich in einer sentimentalen Stunde versprochen, einander das letzte Geleit als Sargträger zu geben. Es ist aller Lümmels Wunsch, dass dies in "Lümmel"-Ornat zu tun ist. Alle Lümmels bemühen sich nachdrücklich, diesen Paragraphen nicht als erster in Anspruch zu nehmen. |
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(8. Änderung der Kegelordnung vom Dez. 1995 im Juli 2004) (9. Änderung der Kegelordnung vom Dez. 1995 im Dez. 2007: - Strafen erhöht - Spielort endlich mal korrigiert - § 18 hinzugefügt) (10. Änderung der Kegelordnung vom Dez. 1995 im Jan. 2008: - §2: Satzungsbeauftragter = Webmaster - §16: Könichskegeln kommt nach dem Geldspiel statt als erstes Spiel - §16: Verweis auf Speicherort der Könichskegeln-Spielregeln verändert. |
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